Für mittelbar Zulageberechtigte Riester-Sparer gilt ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Dadurch soll vermieden werden, dass eine Rückforderung der Zulage aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus eintritt.
Die so genannten Huckepackverträge ohne eigene Zahlung oder “Nullpolicen” gibt es dadurch nicht mehr.
Wenn in der Vergangenheit durch den Wechsel des Zulagestatus keine oder zu geringe Beiträge zur Riester Rente eingezahlt wurden, wird es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit geben, diese Beiträge auch nachträglich einzahlen zu können, um die volle Zulage zu erhalten.
Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 25.11.2011 vorgesehen, erst danach und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die neue Regelung offiziell in Kraft.
Es wird aber nicht damit gerechnet, dass noch Änderungen an der neuen Riester Regelung gemacht werden.
Den Berufseinsteigerbonus zur Riester Rente von 200 Euro, bekommen alle Riester Fördererberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer also noch vor Erreichen seines 25. Geburtstages den notwendigen Betrag in ein Riester Produkt einzahlt, bekommt neben der “normalen” staatlichen Zulage in Höhe von 154 Euro noch den einmaligen Berufseinsteigerbonus zur Riester Rente von 200 Euro.
Wer kann überhaupt “riestern”?
Grundsätzlich sind Alle, Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung, auch Riester förderberechtigt. Dieses kann auch eine Berufsausbildung bzw. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben dem Studium sein.
Wer hier über 400 Euro monatlich verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und damit Riester förderberechtigt.
Auch wer weniger verdient, kann durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Förderberechtigung für die Riester-Rente erhalten.
Tip: lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzexperten zur richtigen Riesterrente beraten und füllen Sie dazu das Formular zur kostenlosen Angebots bzw. Beratungsanforderung aus.
