Allgemein

Förderung der Riester RenteDie Riesterrente ist eine steuerlich und durch Zulagen geförderte Altersvorsorge

 

Gefördert werden zertifizierte Altersvorsorgeverträge bzw. Wohn Riester Verträge.

 

Riester Renten-Verträge (Fondssparpläne und Banksparpläne) müssen folgende Eigenschaften beinhalten:

  • Garantie, dass zum Start der Auszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind, d.h. mindestens Kapitalerhalt der Einzahlungen.

  • Garantie einer lebenslangen Rente.

    - bei Fondssparplänen und Banksparplänen wird zu Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des Kapitals eingesetzt um die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr zu gewährleisten.

  • Leistungen können frühestens ab dem 62 Lebensjahr (für vor 2012 abgeschlossene Verträge ab dem 60. Lebensjahr) abgerufen werden

 Für Wohn Riester Verträge gilt:

  • die Riester Förderung kann für zertifizierte Darlehensverträge, Bausparverträge und Vorfinanzierungsdarlehen in Anspruch genommen werden

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Für mittelbar Zulageberechtigte Riester-Sparer gilt ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Dadurch soll vermieden werden, dass eine Rückforderung der Zulage aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus eintritt.

Die so genannten Huckepackverträge ohne eigene Zahlung oder “Nullpolicen” gibt es dadurch nicht mehr.

Wenn in der Vergangenheit durch den Wechsel des Zulagestatus keine oder zu geringe Beiträge zur Riester Rente eingezahlt wurden, wird es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit geben, diese Beiträge auch nachträglich einzahlen zu können, um die volle Zulage zu erhalten.

Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 25.11.2011 vorgesehen, erst danach und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die neue Regelung offiziell in Kraft.

Es wird aber nicht damit gerechnet, dass noch Änderungen an der neuen Riester Regelung gemacht werden.

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*9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz.Mobilfunkpreise abweichend, max. 42 Cent/Min.

Internet:www.dws.de

Angebotene Riester Produkte:

DWS RiesterRente Premium
DWS TopRente Dynamik
DWS TopRente Balance

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Berufseinsteigerbonus Riester Rente

Berufseinsteigerbonus Riester Rente

Den Berufseinsteigerbonus zur Riester Rente von 200 Euro, bekommen alle Riester Fördererberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer also noch vor Erreichen seines 25. Geburtstages den notwendigen Betrag in ein Riester Produkt einzahlt, bekommt neben der “normalen” staatlichen Zulage in Höhe von 154 Euro noch den einmaligen Berufseinsteigerbonus zur Riester Rente von 200 Euro.

Wer kann überhaupt “riestern”?

Grundsätzlich sind Alle, Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung,  auch Riester förderberechtigt. Dieses kann auch eine Berufsausbildung bzw. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben dem Studium sein.

Wer hier über 400 Euro monatlich verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und damit Riester förderberechtigt.

Auch wer weniger verdient, kann durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Förderberechtigung für die Riester-Rente erhalten.

Tip: lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzexperten zur richtigen Riesterrente beraten und füllen Sie dazu das Formular zur kostenlosen Angebots bzw. Beratungsanforderung aus.

 

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Bei Kündigung eines Riestervertrages liegt eine schädliche Verwendung vor und gewährte Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.

Wird ein Riestervertrag zu Gunsten eines neuen Riestervertrages gekündigt und das Guthaben übertragen so ist dies nicht fördererschädlich.

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Die Riester Rente wird durch Zulagen (Grundzulage und Kinderzulagen) und steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge gefördert

Die Zulagenförderung

Der Staat fördert die Riester-Rente
mit folgenden Zulagen (bei Einzahlung des Mindestsparbeitrags):

154 Euro Grundzulage
plus 185 Euro Zulage je zulagenberechtigtes Kind

Für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr

Unmittelbar Zulageberechtigte die vor dem 25. Lebensjahr einen Riester Vertrag abschliessen erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro bei Abschluss eines Vertrages.

Die steuerliche Förderung

Die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger als die Ihnen gewährte Zulage, erhalten Sie die Differenz als Steuergutschrift.

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Dieses Blog befasst sich mit der Riester Rente und soll Informationen und Neuigkeiten bereitstellen sowie Fragen rund um die Riester Rente beantworten.

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