Die Riesterrente ist eine steuerlich und durch Zulagen geförderte Altersvorsorge
Gefördert werden zertifizierte Altersvorsorgeverträge bzw. Wohn Riester Verträge.
Riester Renten-Verträge (Fondssparpläne und Banksparpläne) müssen folgende Eigenschaften beinhalten:
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Garantie, dass zum Start der Auszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind, d.h. mindestens Kapitalerhalt der Einzahlungen.
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Garantie einer lebenslangen Rente.
- bei Fondssparplänen und Banksparplänen wird zu Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des Kapitals eingesetzt um die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr zu gewährleisten.
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Leistungen können frühestens ab dem 62 Lebensjahr (für vor 2012 abgeschlossene Verträge ab dem 60. Lebensjahr) abgerufen werden
Für Wohn Riester Verträge gilt:
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die Riester Förderung kann für zertifizierte Darlehensverträge, Bausparverträge und Vorfinanzierungsdarlehen in Anspruch genommen werden