Monats-Archive: Januar 2012

Förderung der Riester RenteDie Riesterrente ist eine steuerlich und durch Zulagen geförderte Altersvorsorge

 

Gefördert werden zertifizierte Altersvorsorgeverträge bzw. Wohn Riester Verträge.

 

Riester Renten-Verträge (Fondssparpläne und Banksparpläne) müssen folgende Eigenschaften beinhalten:

  • Garantie, dass zum Start der Auszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind, d.h. mindestens Kapitalerhalt der Einzahlungen.

  • Garantie einer lebenslangen Rente.

    - bei Fondssparplänen und Banksparplänen wird zu Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des Kapitals eingesetzt um die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr zu gewährleisten.

  • Leistungen können frühestens ab dem 62 Lebensjahr (für vor 2012 abgeschlossene Verträge ab dem 60. Lebensjahr) abgerufen werden

 Für Wohn Riester Verträge gilt:

  • die Riester Förderung kann für zertifizierte Darlehensverträge, Bausparverträge und Vorfinanzierungsdarlehen in Anspruch genommen werden

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