Für mittelbar Zulageberechtigte Riester-Sparer gilt ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Dadurch soll vermieden werden, dass eine Rückforderung der Zulage aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus eintritt.
Die so genannten Huckepackverträge ohne eigene Zahlung oder “Nullpolicen” gibt es dadurch nicht mehr.
Wenn in der Vergangenheit durch den Wechsel des Zulagestatus keine oder zu geringe Beiträge zur Riester Rente eingezahlt wurden, wird es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit geben, diese Beiträge auch nachträglich einzahlen zu können, um die volle Zulage zu erhalten.
Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 25.11.2011 vorgesehen, erst danach und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die neue Regelung offiziell in Kraft.
Es wird aber nicht damit gerechnet, dass noch Änderungen an der neuen Riester Regelung gemacht werden.