Die Riester Rente

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Riester Förderberechtigte

Die direkte staatliche Förderung der Riester Rente  erhalten:Riester Förderung Sparschwein

Pflichtmitglieder in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung,

Im einzelnen sind das folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
  • Bezieher von: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (einschließlich Berechtigter, deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen oder Vermögen ruht; seit 1.1.2005 Arbeitslosengeld II), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Vorruhestandsgeld
  • bestimmte Gruppen von Selbstständigen
    - z.B. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Selbständige mit einem Auftraggeber
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte ("Mini-Jobs"), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Grenzgänger die im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten und in einem deutschen Alterssicherungssystem (gesetzliche Rentenversicherung oder Beamtenversorgung) pflichtversichert sind.

Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem sind nur dann förderberechtigt, wenn diese Pflichtmitgliedschaft mit einer Pflichtmitgliedschaft in einem inländischen Alterssicherungssystem  vergleichbar ist und vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde, sofern sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.


Alle anderen können unter Umständen über den Ehepartner indirekt die Riester Förderung erhalten.

Indirekt Riester gefördert werden z.B.:

  • nicht pflichtversicherte Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zu Rentenversicherung nicht aufstocken
  • freiwillig Versicherte
  • pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung -
  • z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Architekten
  • Hausfrauen und Hausmänner außerhalb der Kindererziehungszeit

Diese Personen können die Riester Zulage indirekt über Ihre/n Ehefrau/Mann erhalten, wenn dieser einen eigenen Riester Vertrag hat und den Mindestbeitrag leistet.

Indirekt geförderte Personen müssen keinen Eigenbeitrag zahlen, Sie können einen sogenannten Huckepack Vertrag abschliessen.

Tip: Diese "indirekte" Förderung sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen, da Sie ja selbst keinen Beitrag zahlen müssen.

 

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