Riester-Rente: Sparzulagen und Steuervorteil

Seit 2002 gibt es die von Walter Riester eingeführte kapitalgedeckte und vom Staat geförderte Altersvorsorge - die so genannte Riester-Rente.
Die Riester Rente soll die Absenkung der staatlichen Rente zum Teil abfedern.
Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter (und weitere Personengruppen)
können die Riester Rente in Anspruch nehmen,
wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Die Förderung erhält jedoch niemand automatisch.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie, als Arbeitnehmer,
einen Riester Vertrag abschließen.
Der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge
auf der einen Seite mit Zulagen,
aber auch mit etwaigen Steuervorteilen.
Fordern Sie hier ihr kostenloses Angebot bzw. Beratung durch einen Finanzexperten an.